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Pressemitteilungen

CGM siegt über Machtmissbrauch und Listenmanipulation

Betriebsratswahl in der Daimler-Zentrale muss verschoben werden

 

Stuttgart, 05.03.2010. Die 16. Kammer des Arbeitsgerichts Stuttgart hat heute entschieden, dass die für den 10. März geplante Betriebsratswahl in der Zentrale der Daimler AG verschoben werden muss. Damit ist die Kammer einem Antrag der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) auf eine einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren gefolgt. Die CGM ist der Meinung, dass der Wahlvorstand der Zentrale der Daimler AG Führungskräfte dem Sprecherausschuss zugewiesen hat, obwohl diese keine leitenden Angestellten nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind.

 

Das ist ein Sieg gegen Machtmissbrauch und Manipulation der Wählerlisten bei Daimler“ freut sich der CGM-Bundesvorsitzende über die Entscheidung der 16. Kammer. Schon lange sei es der CGM ein Dorn im Auge, dass bei Daimler Regelungsabreden getroffen werden, mit denen sich das Unternehmen in Abprache mit dem Betriebsrat offensichtlich über gesetzliche Bestimmungen hinwegsetzt. „Heute hat die Gerechtigkeit gesiegt, denn es kann und darf nicht sein, dass in einem Rechtsstaat zweifelhafte Absprachen über das Gesetz gestellt werden“ so Lutz weiter.

 

Der CGM sei es ein großes Anliegen, eine Vielzahl von Arbeitnehmern in die Betriebsratswahlen einzubeziehen, die von dem Unternehmen und dem Wahlvorstand ausgegrenzt wurden. Wegen offensichtlicher Mängel im Wahlverfahren wird die Betriebsratswahl nun gestoppt. Dem Wahlvorstand wirft die CGM vor, dass er die Warnhinweise, die die CGM in dieser Sache bereits im Oktober des vergangenen Jahres gegeben hatte, einfach ignoriert hat. Der Wahlvorstand habe die Mitarbeiter bei Daimler damit bewusst dem Risoko ausgesetzt, dass die Betriebsratswahl verschoben werden muss und damit eine betriebsratslose Zeit ensteht. „Wir sind froh über den heutigen Beschluss, denn der Wahlvorstand muss nun neu über die Zuordnung der Führungskräfte befinden. Wir hegen die Hoffnung, dass der Wahlvorstand nun die Chance nutzt, um ein ordentliches Zuordnungsverfahren vorzunehmen, das den Vorgaben des Gesetzes entspricht“ so Lutz abschließend.

 

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