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Pressemitteilungen

Betriebsratswahl in der Daimler-Zentrale findet statt

CGM enttäuscht über Entscheidung des Landesarbeitsgerichts

 

Stuttgart, 09.03.2010. Die 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG) hat heute die Anträge der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) auf Abbruch der für den 10. März angesetzten Betriebsratswahl in der Daimler-Zentrale zurückgewiesen und damit einen gegenteiligen Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 5. März abgeändert. Damit kann die Betriebsratswahl wie geplant stattfinden. Die CGM ist sehr enttäuscht darüber, dass auch das LAG keine Aussage darüber machte, ob die pauschale Zuordnung aller Mitarbeiter der Ebenen E2 und E3 zum Kreis der leitenden Angestellten rechtswidrig ist.

 

„Wir sind sehr enttäuscht über die Entscheidung des LAG“ so Georg-Dieter Bell, Daimler- Betriebsrat und Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der CGM. „Uns war es sehr wichtig, dass das Gericht darüber entscheidet, ob die Regelungsabrede über die pauschale Zuordnung aller Mitarbeiter der Ebenen E2 und E3 rechtswidrig ist. Das LAG hat darüber aber überhaupt keine Aussage gemacht, sondern sich hinter einer formal-juristischen Entscheidung versteckt.“ Dass die Betriebsratswahl stattfindet, sehe die CGM wiederum positiv, denn es enstehe nun keine betriebsratslose Zeit. „Uns kam es immer auf die Sache an. Wir haben das Unternehmen, die Betriebsratsvorsitzenden, den Vorsitzenden des Sprecherausschusses und den Wahlvorstand sehr frühzeitig darüber informiert, dass die besagte Regelungsabrede gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstößt, aber leider wurde unser Anliegen ignoriert“ bedauert der CGM-Betriebsrat. Es habe deshalb gar keine andere Möglichkeit gegeben, als eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Die CGM behalte sich nun eine Anfechtung der Betriebsratswahl vor. Sie werde diese Frage in aller Ruhe mit ihrem Rechtsanwalt erörtern und dann entscheiden.

 

„Der CGM ist es jetzt ein wichtiges Anliegen, dass möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Daimler-Zentrale zur Wahl gehen“ so Bell. Die CGM habe gezeigt, dass sie sich für die Kolleginnen und Kollegen einsetzt und auch bereit ist, für eine wichtige Angelegenheit vor Gericht zu ziehen. Dieses Engagament und diese Stärke werde man auch weiterhin für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Daimler einbringen.

 

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