Dokumentationen

Die Metall- und Elektro-Industrie im Wandel

Phönix

- eine Chance für den Flächentarifvertrag -

Partnerschaft für den Aufschwung

 

Phönix ist die grundlegende Reform der Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie in den drei Tarifgebieten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.


Die Tarifparteien

OSTMETALL

mit seinen Mitgliedern:
Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.V.
Verband der Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt e.V.
Verband der Metall- und Elektroindustrie in Thüringen e.V.
Und
die Christliche Gewerkschaft Metall mit ihren Landesverbänden Thüringen/Sachsen und Sachsen-Anhalt.


Neues Tarifsystem
Derzeit besteht das Tarifvertragswerk aus folgenden Verträgen:

  • Dresdner Erklärung vom 02.12.2003
  • Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer
  • Manteltarifvertrag für Auszubildende
  • Tarifvertrag über Monatsgrundentgelt und Ausbildungsvergütung
  • Tarifvertrag zur Erfolgs- und Mitarbeiterbeteiligung
  • Tarifvertrag Altersteilzeit
  • Tarifvereinbarung zu Auswärtsarbeiten
  • Tarifvertrag zur Beilegung von Konflikten bei Tarifauseinandersetzungen
  • Tarifvertrag zur Förderung betrieblicher Ausbildung
  • Tarifvertrag zur Förderung zusätzlicher Beschäftigung
  • Tarifvertrag zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Standortentwicklung
  • Tarifvertrag zur Förderung der Tarifbindung
  • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Präambel des Verhandlungsergebnisses
Ziele der Tarifvertragsreform

  • Erhaltung des Flächentarifvertrages
  • Rechtssicherheit und Beitrag zum sozialen Frieden
  • Setzung von Mindeststandards und Schaffung von notwendigen Gestaltungsräumen für die Betriebsparteien zur konkreten Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen
  • Verantwortung und Partnerschaft aller Beteiligten
  • weitere tarifpolitische Begleitung durch die Tarifvertragsparteien
  • Aus Anlaß der Einführung der Tarifverträge darf keine Veränderung des tariflich bedingten Personalkostenvolumens eintreten.

Schwerpunkte von Phönix
Der neue Flächentarifvertrag überwindet die bisherige Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten, alle Regelungen gelten einheitlich für alle Mitarbeiter des Unternehmens: z.B.

  • Arbeitszeitregelungen
  • Entgeltstruktur
  • Leistungsentgelt
  • Arbeitsbewertungssystem
  • Erfolgs- und Mitarbeiterbeteiligung
  • Altersteilzeit

Arbeitszeitregelung

  • Einführung einer Jahresarbeitszeitregelung von 2000 Stunden brutto (entspricht Ø 38 Std./Woche) in einem Korridor für betriebliche Optionen
  • Jährliches Zeitkonto für jeden Mitarbeiter
  • Tarifliche Schwankungsbreite des individuellen Arbeitszeitkontos von +/- 200 Stunden (bezogen auf die Jahresarbeitszeit)
  • Möglichkeit der Veränderung der Schwankungsbreite durch freiwillige Betriebsvereinbarung

Arbeitszeitkonten
Ausgleich des jählichen individuellen Arbeitskontos am Beispiel eines Guthabens

 

Neue Entgeltstruktur für Monatsentgelt

Zuschlage: Rahmenregelung für Betriebsparteien
Leistungsentgelt: Angebote des Tarifvertrages für betriebliche Lösungen
Grundentgelt: Aufhebung der überholten Trennung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten - einheitliche Anforderungsermittlung für 12 Entgeltgruppen

  • Vereinfachung der betrieblichen Abrechnungssysteme durch generelle Einführung von Monatsentgelt
  • Möglichkeit der Reduzierung der Einstellungsentgelte
    - in der Probezeit auf 95%
    - für die Dauer eines Jahres bei Einstellung von Langzeitarbeitslosen auf 90% der jeweiligen Entgeltgruppe
  • Wegfall der Altersstaffeln bei Angestellten

Monatsgrundentgelt
Entkopplung von konkreter monatlicher Arbeitszeit und gleichbleibendem Monatsgrundentgelt



Leistungsentgelt
Ersatz der antiquierten und umfangreichen Regelungen zu Akkord-, Prämien- und Zeitlohn durch allgemeine Bestimmungen und Öffnung für moderne betriebliche Leistungsentgeltregelungen

Das Leistungsergebnis kann dabei nach folgenden Methoden ermittelt werden:

a) durch Leistungsbeurteilung
b) durch Kennzahlenvergleich im Rahmen einer Vorgabe
c) durch Feststellung der Zielerfüllung im Rahmen von Zielvereinbarungen.

Urlaubsregelung: Wahlmöglichkeit für Arbeitnehmer

  • 30 Urlaubstage
  • Zusätzliche Wahlmöglichkeit für den Arbeitnehmer zwischen einer Abgeltung oder Übertragung von bis zu 10 Urlaubstagen auf ein Langzeitkonto.
  • Urlaubsvergütung: Durchschnittlicher Arbeitsverdienst der letzten drei Monate.

Entgeltfortzahlung

  • 100% Entgeltfortzahlung ab 4. Krankheitstag
  • 100 % Entgeltfortzahlung ab dem 1. Krankheitstag bei Belastung des Zeitkontos mit 1,5 Stunden/Krankheitstag - sonst 80 % Entgeltfortzahlung bis zum 3. Krankheitstag - Arbeitnehmer kann frei wählen.
  • Zuschuß zum Krankengeld ab 7. Kalenderwoche.

Tarifvertrag zur Erfolgs- und Mitarbeiterbeteiligung

  • Arbeitnehmer sind am Erfolg zu beteiligen.
  • Tarifliche Rahmenregelungen für Betriebsparteien
  • Wie die Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden, wird im Betrieb geregelt.
  • Tarifvertragliche Öffnungsklausel für Mitarbeiter- und Vermögensbeteiligung

Tarifvertrag zur Altersteilzeit
Gleichwertig mit der in der M+E-Industrie gefundenen tariflichen Lösung aber mit verbesserter Regelung zur Nutzung von Langzeitkonten.

Tarifvertrag für Auswärtsarbeiten
Der Bundesmontagetarifvertrag wird ohne Nachwirkung außer Kraft gesetzt.
Die Höhe und Art der Erstattung von Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Auswärtsarbeiten sind grundsätzlich betrieblich zu regeln.

Tarifvertrag zur Beilegung von Konflikten

Ziel:

  • Tarifkonflikte schnell und friedlich regeln
  • Einrichtung einer gemeinsamen Fachkommission zur Analyse der wirtschaftlichen Situation
  • Zügige Verhandlungen bei Kündigungen von Tarifverträgen
  • Verbindliches Schlichtungsverfahren

Tarifvertrag zur Einführung der neuen Tarifstrukturen

  • Durch die Einführung der neuen Tarifstrukturen darf die Summe aller tariflich bedingten Personalkosten nicht abgesenkt werden.
  • Mit dem gleichen Personalkostenniveau Finanzierung der neuen Strukturen
  • Einzelheiten regeln die Betriebsparteien.




Manteltarifvertrag für Auszubildende
Wegen der besonderen Bedingungen der Auszubildenden (kein Arbeits- sondern Ausbildungsverhältnis) wurden die entsprechenden manteltariflichen Regelungen gesondert vereinbart.
Damit wird eine bessere Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit gewährleistet.

Entgeltverlauf Monatsgrundentgelt




Fazit

  • Phönix bildet in vielen Regelungen die betriebliche Praxis ab - was ja der Sinn von Tarifverträgen ist.
  • Phönix basiert auf bereits tarifierten Regelungen, wie sie z. B. mit der IG Metall in Firmentarifverträgen vereinbart wurden (Viessmann, debis, Siemens usw.) - aber in der Gesamtheit als Flächentarifvertrag von ihr noch abgelehnt werden.
  • Phönix greift viele Reformvorschläge und -ideen der letzten Jahre aus den Tarifverbänden anderer Branchen (z. B. Chemie), aber auch des Auslandes (z. B. Konfliktlösung Niederlande / Schweden), auf.
  • Phönix führt mit seinen Inhalten viele bisherige überregulierte tarifliche Regelungen auf ihren Ursprung - Mindestarbeitsbedingungen zu sein - zurück.
  • Phönix bietet die Möglichkeit, Unternehmenserfolg und Mitarbeiterbeteiligung unmittelbar zu verknüpfen.

Potentielle Nutzer

  • Phönix bietet Unternehmen und Mitarbeitern der Metall- und Elektroindustrie, die nicht tariflich gebunden sind, eine neue wirtschaftlich tragfähige und ausgewogene rechtsichere tarifliche Basis.
  • Phönix hilft Mitgliedsunternehmen der Tarifverbände und deren Mitarbeitern, denen die bisherigen Tarifverträge mit der IG Metall zuwenig Flexibilität bieten, entsprechend unseren wirtschaftlichen Möglichkeiten auf die veränderten Markbedingungen reagieren zu können.
  • Mit dem Projekt Phönix soll auch für all jene Unternehmen und deren Mitarbeitern eine tarifvertragliche Basis geschaffen werden, die durch eigene betriebliche Vereinbarungen gegen die Regelungen des § 77 Ziff. 3 BetrVG verstoßen.