Steuererklärungshilfe

Durch eine Kooperation mit dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. genießen CGM-Mitglieder beste Beratung bei der Steuererklärung und den Vorteil, dass keine Aufnahmegebühr erhoben wird. Näheres unter der Hotline für CGM Mitglieder 01805-22 42 67

CGB-Service Club

Für Mitglieder in den Christlichen Gewerkschaften wurde der CGB-Service Club gegründet. Wir machen Ihnen interessante Zusatzangebote, die nur mit einer Mitgliedschaft im CGB-Service Club erworben werden können. ...weiter zum Club

Satzung

CGM-Satzung

Leistungen

Streik und Aussperrung, Freizeitunfall, Sterbegeld, Rechtsvertretung

Es gelten folgende Unterstützungsleistungen:
Monatsbeitrag multipliziert mit dem Faktor 14 zuzüglich 10€ Verheiratetenzuschlag plus 5€ für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr. Dies ergibt als Beispiel:
Unverheiratetes Mitglied mit 15€ Beitrag = 210 pro Woche.
Verheirateten Mitglied mit 2 Kindern: 15€ Beitrag zuzüglich 10€ plus 5€ = 230 pro Woche.

Diese Leistungen gelten einheitlich für alle Mitglieder mit einer Mitgliedschaft von mindestens 3 Monaten. Mitgliedschaften aus Übertritten aus anderen Gewerkschaften werden selbstverständlich angerechnet.

 

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt jedes Mitglied selbst in freier Entscheidung!
Es gelten jedoch folgende Mindestbeiträge:

  • 3€ für Auszubildende, Arbeitslose und Rentner
  • 6€ für alle Beschäftigten

Beispielberechnungen für Streik und/oder Aussperrung für 1 Woche:

Monatsbeitrag Ledig Verheiratet 1 Kind 2 Kinder
10€ 140€ 150€ 155€ 160€
20€ 280€ 290€ 295€ 300€
30€ 420€ 430€ 435€ 440€
40€ 560€ 570€ 575€ 580€
50€ 700€ 710€ 715€ 720€


Eine individuelle Einstufung, ist in vollen Euro auch zwischen den genannten Beiträgen möglich.

Die Leistungen bei Freizeitunfallversicherung sehen wie folgt aus:

  • bei Todesfall der 200fache Monatsbeitrag
  • bei Invalidität der 1000fache Monatsbeitrag
  • bei Krankenhaustagegeld der Monatsbeitrag
Beispielrechnungen:
Monatsbeitrag Todesfall
Invalidität
Krankenhaustagegeld
10€ 2000€ 10.000€ 10€
20€ 4000€ 20.000€ 20€
30€ 6000€ 30.000€ 30€
40€ 8000€ 40.000€ 40€
50€ 10.000€ 50.000€ 50€


Zuzüglich zum Krankenhaustagegeld zahlt die CGM ein Genesungsgeld für jeden Freizeitunfall im Jahr. Das Genesungsgeld beträgt vom 1. bis 10. Tag 100%, vom 11. bis 20. Tag 50% und vom 21. bis 100. Tag 25% des Krankenhaustagegeldes.

Eine individuelle Einstufung ist in vollen Euro auch zwischen den genannten Beiträgen möglich. Wir gewähren außerdem Rechtschutz über unsere Geschäftstellen im gesamten Bundesgebiet in Arbeitsverhältnis bezogenen Streitfällen vor Arbeits- und Sozialgerichten.

Wichtig:
Für alle Auszubildenden gilt ein verstärkter Freizeitunfallversicherungsschutz!
So zahlen Auszubildende 3€ und erhalten die vollen Leistungen von 12€.

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