Betriebsratswahlen 2010
Betriebsgruppen
Erfolgreiche Arbeit bei Gillet
Bei der Betriebsratswahl bei dem Autozulieferer Gillet, welcher dem Tenneco Konzern angehört, setzte sich die CGM-Liste erneut gegenüber der IG-Metall-Liste durch. Von 15 Mandaten erreichte die CGM 9 Betriebsräte, davon 2 Freistellungen.
Der Erfolg kam nicht von ungefähr, es wurde kontinuierlich Basisarbeit geleistet. An erster Stelle stand die Arbeitsplatzsicherung bei Gillet. Aufgrund dessen wurde u.a. eine Vereinbarung getroffen, die betriebsbedingte Kündigungen ausschließt. Hergestellt werden am Standort Edenkoben, mit ca. 1200 Beschäftigten, komplette Abgasanlagen, Presswerkteile, sowie Katalysatoren und Dieselpartikelfilter. Teamarbeit ist für die CGM, Betriebsratsfraktion und die ca. 29 Vertrauensleute nicht nur ein leeres Wort, sondern gelebte Wirklichkeit. Nur so konnte der Wahlerfolg auch in der dritten Periode in Folge sichergestellt werden. (sn)
MTU Tognum
Verantwortung übernehmen
Bei der Betriebsratswahl der MTU in Tognum, konnte die Liste der CGM ein beachtliches Ergebnis erzielen. Von 31 Sitzen konnte die CGM fünf Sitze für sich verzeichnen. Unter der Leitung von Franz Benz und Andreas Bemerl wurden mit der Freien Liste, die 13 Sitze erhalten hatte, erfolgreiche Koalitionsgespräche geführt. Von insgesamt 9 Ausschüssen werden 3 Ausschüsse durch CGM Betriebsräte geleitet. Im Technikausschuss wird die CGM von Franz Benz, im betrieblichen Vorschlagswesen/Ideenmanagement von Ulrich Feige, im Bildungsausschuss durch Andreas Bemerl vertreten. Zusätzlich wurde Michael Fuchs zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses Arbeitszeit & Entgelt gewählt. In Verbindung mit dem Wirtschaftsausschuss, den Sozial Ausschuss ( Antje Irmscher) dem Konzernbetriebsrat u.a. sind die CGM’ ler der MTU in allen wichtigen Entscheidungsgremien in Führung und Verantwortung.
Laut Franz Benz bietet die Beteiligung an der BR-Arbeit die Möglichkeit die Belegschaft von der Qualität der CGM und ihrer Betriebsräte zu überzeugen. „Wir werden uns mit ganzer Kraft für die Belegschaft einsetzen und mit Herz und Verstand das bestmögliche für sie erreichen“.
Nach der Wahl ist vor der Wahl - die CGM in der MTU/Tognum hat nun 4 Jahre Zeit durch verantwortungsvolles Handel zum überzeugen! (Andreas Bremerl)
Wahlerfolg
CGM-Gewerkschaftsvertreter zieht in den Aufsichtsrat ein!
Martin Rott wurde bei der Wahl am 31.03.2010 als einer von zwei zu wählenden Gewerkschaftsvertretern in den Aufsichtsrat gewählt.
854 Stimmen entfielen auf die CGM-Liste und damit hat unser Kollege Martin Rott, den 1. Bevollmächtigten der IGM in Schwäbisch Gmünd –Roland Hamm -hinter sich gelassen, und wird somit in den Aufsichtsrat der ZF-LS einziehen.
Ich möchte mich auf diesem Wege im Namen der Geschäftsstelle Sulzbach bei den Kolleginnen und Kollegen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben, ganz herzlich für Ihren Engagement bedanken und Martin Rott herzlich gratulieren.
Mit diesem Erfolg hat die Betriebsgruppe bewiesen, dass sich Engagement und Einsatz für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, im Betrieb auf Dauer auszahlt und vom Wähler honoriert wird. (Rolf Oetinger)
Betriebsgruppen
Wahl bei ZF Getriebe GmbH
Neben der Betriebsratswahl 2010, bei der sich die CGM bei ZF Getriebe GmbH in Saarbrücken von 4 auf 5 Sitze verbessern konnte, standen erneut Wahlen an. Am 21. März 2010 wurde der Betriebsgruppenvorstand der CGM-Betriebsgruppe der ZF Getriebe GmbH neu gewählt. Er setzt sich zusammen aus den Kollegen Reiner Heesen, Markus Neis, Rainer Ries, Dietmar Uffel, Hans Muschweck, Kevin Adam, Thomas Koch, Raymond Adam, Salvatore Presti, Volker Deimling, Isabella Gasper, Helmut Brettenmeier, Tino Groß, Siegfried Eiden, Bernd Hoffmann, Sven Meiser, Benjamin Kirchner, Volker Becker, Frank Omlor, Marc Gaß und Michael Glöckner. Wir gratulieren herzlich und wünschen eine gute Amtszeit!
Betriebsgruppen
Erfolgreiche Arbeit bei Gillet
Bei der Betriebsratswahl bei dem Autozulieferer Gillet, welcher dem Tenneco Konzern angehört, setzte sich die CGM-Liste erneut gegenüber der IG-Metall-Liste durch. Von 15 Mandaten erreichte die CGM 9 Betriebsräte, davon 2 Freistellungen.
Der Erfolg kam nicht von ungefähr, es wurde kontinuierlich Basisarbeit geleistet. An erster Stelle stand die Arbeitsplatzsicherung bei Gillet. Aufgrund dessen wurde u.a. eine Vereinbarung getroffen, die betriebsbedingte Kündigungen ausschließt. Hergestellt werden am Standort Edenkoben, mit ca. 1200 Beschäftigten, komplette Abgasanlagen, Presswerkteile, sowie Katalysatoren und Dieselpartikelfilter. Teamarbeit ist für die CGM, Betriebsratsfraktion und die ca. 29 Vertrauensleute nicht nur ein leeres Wort, sondern gelebte Wirklichkeit. Nur so konnte der Wahlerfolg auch in der dritten Periode in Folge sichergestellt werden. (sn)
MTU Tognum
Verantwortung übernehmen
Bei der Betriebsratswahl der MTU in Tognum, konnte die Liste der CGM ein beachtliches Ergebnis erzielen. Von 31 Sitzen konnte die CGM fünf Sitze für sich verzeichnen. Unter der Leitung von Franz Benz und Andreas Bemerl wurden mit der Freien Liste, die 13 Sitze erhalten hatte, erfolgreiche Koalitionsgespräche geführt. Von insgesamt 9 Ausschüssen werden 3 Ausschüsse durch CGM Betriebsräte geleitet. Im Technikausschuss wird die CGM von Franz Benz, im betrieblichen Vorschlagswesen/Ideenmanagement von Ulrich Feige, im Bildungsausschuss durch Andreas Bemerl vertreten. Zusätzlich wurde Michael Fuchs zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses Arbeitszeit & Entgelt gewählt. In Verbindung mit dem Wirtschaftsausschuss, den Sozial Ausschuss ( Antje Irmscher) dem Konzernbetriebsrat u.a. sind die CGM’ ler der MTU in allen wichtigen Entscheidungsgremien in Führung und Verantwortung.
Laut Franz Benz bietet die Beteiligung an der BR-Arbeit die Möglichkeit die Belegschaft von der Qualität der CGM und ihrer Betriebsräte zu überzeugen. „Wir werden uns mit ganzer Kraft für die Belegschaft einsetzen und mit Herz und Verstand das bestmögliche für sie erreichen“.
Nach der Wahl ist vor der Wahl - die CGM in der MTU/Tognum hat nun 4 Jahre Zeit durch verantwortungsvolles Handel zum überzeugen! (Andreas Bremerl)
Wahlerfolg
CGM-Gewerkschaftsvertreter zieht in den Aufsichtsrat ein!
Martin Rott wurde bei der Wahl am 31.03.2010 als einer von zwei zu wählenden Gewerkschaftsvertretern in den Aufsichtsrat gewählt.
854 Stimmen entfielen auf die CGM-Liste und damit hat unser Kollege Martin Rott, den 1. Bevollmächtigten der IGM in Schwäbisch Gmünd –Roland Hamm -hinter sich gelassen, und wird somit in den Aufsichtsrat der ZF-LS einziehen.
Ich möchte mich auf diesem Wege im Namen der Geschäftsstelle Sulzbach bei den Kolleginnen und Kollegen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben, ganz herzlich für Ihren Engagement bedanken und Martin Rott herzlich gratulieren.
Mit diesem Erfolg hat die Betriebsgruppe bewiesen, dass sich Engagement und Einsatz für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, im Betrieb auf Dauer auszahlt und vom Wähler honoriert wird. (Rolf Oetinger)
Betriebsgruppen
Wahl bei ZF Getriebe GmbH
Neben der Betriebsratswahl 2010, bei der sich die CGM bei ZF Getriebe GmbH in Saarbrücken von 4 auf 5 Sitze verbessern konnte, standen erneut Wahlen an. Am 21. März 2010 wurde der Betriebsgruppenvorstand der CGM-Betriebsgruppe der ZF Getriebe GmbH neu gewählt. Er setzt sich zusammen aus den Kollegen Reiner Heesen, Markus Neis, Rainer Ries, Dietmar Uffel, Hans Muschweck, Kevin Adam, Thomas Koch, Raymond Adam, Salvatore Presti, Volker Deimling, Isabella Gasper, Helmut Brettenmeier, Tino Groß, Siegfried Eiden, Bernd Hoffmann, Sven Meiser, Benjamin Kirchner, Volker Becker, Frank Omlor, Marc Gaß und Michael Glöckner. Wir gratulieren herzlich und wünschen eine gute Amtszeit!
Wahlen 2010
Kurzmeldung zur Sozialwahl
Weitere Zusammenschlüsse bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen
Die AOK Schleswig-Holstein und die AOK Westfalen-Lippe werden ab dem 01. Oktober 2010 zur AOK NordWest fusionieren. Mit 2,8 Millionen Versicherten gehört die neue AOK dann zu den zehn größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Der Sitz wird in Dortmund sein. In Kiel verbleibt die Landesdirektion.
Die AOK PLUS und die AOK Hessen planen ihren Zusammenschluss zum 01. Januar 2011 zur AOK PLUS. Der Sitz wird in Dresden sein mit weiteren Hauptstandorten in Bad Homburg und Erfurt. Mit 4,2 Millionen Versicherten wird sie zur viertgrößten deutschen Krankenkasse. Die bisherige AOK PLUS war noch sehr jung. Sie entstand am 01. Januar 2008 aus der AOK Sachsen und der AOK Thüringen.
Geplant, aber noch nicht terminiert ist der Zusammenschluss der AOK Saarland mit der AOK Rheinland-Pfalz und der IKK Südwest. Das Zusammengehen soll im Laufe des Jahres 2011 erfolgen. ril
Aufruf zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung!
Die regelmäßige Wahl der Schwerbehindertenvertretungen findet in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. November 2010 statt.
§ 94 Abs. 1 SGB IX sieht vor, dass eine Vertrauensperson und wenigstens ein/e Stellvertreter/in in Betrieben und Dienststellen zu wählen sind. Voraussetzung hierzu ist, dass wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen/Gleichgestellte nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.
Im vereinfachten Wahlverfahren werden die Vertrauensperson und das stellv. Mitglied gewählt, wenn im Betrieb weniger als 50 wahlberechtigte schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten beschäftigt sind. Ansonsten erfolgt die Bestellung eines Wahlvorstandes im förmlichen Wahlverfahren.
Besteht eine Schwerbehindertenvertretung, so bestellt diese acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit den Wahlvorstand. Wichtig hierbei ist, dass der Wahlvorstand aus drei volljährigen in dem Betrieb Beschäftigten besteht.
Gibt es bislang keine Schwerbehindertenvertretung, so werden der Vorstand und der Vorsitzende des Wahlvorstands in einer Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten gewählt (Wahlberechtigte). Einladungsberechtigt hierzu sind drei Wahlberechtigte, aber u.a. auch der Betriebsrat.
Der Wahlvorstand hat mit seiner Bestellung die Vorbereitungen zur Wahl umgehend einzuleiten und durchzuführen. Zu seiner Unterstützung kann er Wahlhelfer/innen einsetzen. Beschlüsse des Wahlvorstandes werden in Sitzungen mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Der Wahlvorstand hat eine Wählerliste aufzustellen und das Wahlausschreiben zu erlassen. Die Wahl soll innerhalb von sechs Wochen, spätestens jedoch eine Woche vor dem Tag stattfinden, an dem die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung abläuft.
Die Wahlberechtigten können innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens schriftliche Vorschläge beim Wahlvorstand einreichen. Es können ein Bewerber oder eine Bewerberin als Schwerbehindertenvertretung und ein Bewerber oder eine Bewerberin als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen werden. Hat der Wahlvorstand die Wahl mehrerer stellvertretender Mitglieder beschlossen, können entsprechend viele Bewerber oder Bewerberinnen dafür benannt werden. Ein Bewerber kann sowohl als Schwerbehindertenvertretung als auch als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmungserklärung der Bewerber/innen beizufügen.
Wichtig ist, dass eine Person, die sich bewirbt, nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden kann, es sei denn, sie ist in einem Wahlvorschlag als Schwerbehindertenvertretung und in einem anderen Wahlvorschlag als stellvertretendes Mitglied benannt.
Wahlberechtigt sind alle im Betrieb am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten Menschen einschließlich der Gleichgestellten. Wählbar ist nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, wer in einem Betrieb nicht nur vorübergehend beschäftigt ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb seit sechs Monaten angehört.
Schwerbehindertenvertretung und Stellvertreter werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 SchwbVWO).
Das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels in einem Wahlumschlag ausgeübt. Auf dem Stimmzettel sind die Personen, die sich für das Amt der Schwerbehindertenvertretung und als stellvertretendes Mitglied bewerben, getrennt in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung aufgeführt.
Bei der Stimmabgabe wird durch Ankreuzen an der im Stimmzettel jeweils vorgesehenen Stelle die von dem Wählenden gewählte Person für das Amt der Schwerbehindertenvertretung und der Stellvertretung gekennzeichnet. Werden mehrere stellvertretende Mitglieder gewählt, können Bewerber oder Bewerberinnen in entsprechender Anzahl angekreuzt werden.
Wie bei der Betriebsratswahl kann auch eine schriftliche Stimmabgabe erfolgen. Der Wahlvorstand kann aber generell die schriftliche Stimmabgabe anordnen. Bei dem vereinfachten Wahlverfahren ist Briefwahl nicht möglich.
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieben, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Zu erwähnen in diesem Zusammenhang sind die Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Ein wichtiger Bestandteil der sozialen Integration ist also die Teilhabe am Arbeitsleben. Von daher stehen der Schwerbehindertenvertretung eine besondere Verpflichtung und ein besonderer Auftrag zu. Um der besonderen Interessenlage der Schwerbehinderten gerecht zu werden, werden die Belange der schwerbehinderten Menschen auf einer Schwerbehindertenversammlung einmal im Jahr erörtert (vgl. § 95 Abs. 6 SGB IX).
Wir rufen daher zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung auf. Wer Fragen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung hat, möge sich bitte an sein zuständiges Sekretariat wenden.
Peter Haege
Wichtig!
Schwerbehindertenwahlen 2010
Das Bundesarbeitsgericht hat wichtige Informationen zu den, im Herbst stattfindenden, Schwerbehindertenwahlen veröffentlicht:
Wahlvorschläge und Stützunterschriften
Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung müssen innerhalb der Einreichungsfrist mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen. Die Einreichung von Telekopien genügt nicht. Der Wahlvorstand muss das Vorliegen der erforderlichen Unterschriften zuverlässig prüfen können. Dies kann er nur, wenn ihm die Originalunterschriften vorliegen. Allerdings müssen sich nicht sämtliche Stützunterschriften auf demselben Blatt befinden. Es muss aber gewährleistet sein, dass sich die Unterschriften auf den Wahlvorschlag und nicht auf eine andere Erklärung beziehen. Dies kann beispielsweise durch die körperliche Verbindung mehrerer Blätter oder durch die Angabe eines gemeinsamen Kennworts auf sämtlichen Blättern geschehen.
Ohne Erfolg haben daher die Antragsteller eines vom Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts entschiedenen Wahlanfechtungsverfahrens geltend gemacht, der Wahlvorstand habe einen für die Wahl der Bezirksschwerbehindertenvertretung per Telefax eingereichten Wahlvorschlag zu Unrecht zurückgewiesen. Die Wahlanfechtung war dennoch erfolgreich, da der Wahlvorstand in seinem Wahlausschreiben die Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht ausreichend beschrieben hatte. Das Bundesarbeitsgericht erklärte deshalb, wie bereits das Landesarbeitsgericht, die Wahl für ungültig.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. April 2008 - 3 TaBV 1/08
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de
Vormerken!
JAV-Wahlen im Herbst!
Nach den Betriebsratswahlen stehen nun im Herbst auch die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (der JAV), an.
Die JAV ist die Vertretung der Unter-18-Jährigen und Auszubildenden bis 25 Jahren in einem Betrieb. Sie kümmern sich darum, dass Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden, bemühen sich um die Übernahme der Auszubildenden und sorgen für eine qualifizierte Ausbildung. Außerdem stehen sie bei Fragen und Anregungen zur Verfügung und beantworten diese, bzw tragen diese vor.
In der Regel wird die JAV in den Monaten Oktober und November auf zwei Jahre gewählt. Eine nächste Wahl findet also zwei Jahre, in jedem Fall drei Jahre später wieder statt. Wählen darf jeder Jugendliche des Betriebes und jene Auszubildenden, aber auch Praktikanten und Volontäre, die unter 25 Jahre alt sind. Um JAV zu werden, gelten dieselben Bedingungen wie bei der Wahlberechtigung. Es ist auch unerheblich ob es die erste Ausbildung ist, oder eine zweite oder weitere. Wichtig ist nur das Alter am Tag der Wahl.
Damit ein JAV gewählt werden kann, muss ein Betriebsrat vorhanden sein und es muss mindestens fünf Arbeitnehmer geben, die gewählt werden könnten. Wer sich aufstellen lassen will, braucht die Unterstützung aus dem Kreis der Wahlberechtigten oder eine Gewerkschaft macht die Wahlvorschläge, zwei Unterschriften von Vertretern derselben Gewerkschaft sind dann nötig.
Der Betriebsrat stellt einen Wahlvorstand, welcher die Wahlen organisiert und leitet. Mindestens ein Mitglied dieses Vorstandes muss auch theoretisch zum Betriebsrat gewählt werden können, also volljährig sein und dem Betrieb mindestens 6 Monate angehören und es sollten Beide Geschlechter vertreten sein. Jedes Mitglied braucht noch ein Ersatzmitglied, damit der Wahlvorstand immer vollständig arbeiten kann.
Und dann geht es los: Die neuen JAVs werden gewählt und jeder von euch hat die Chance, etwas in eurem Betrieb zu bewegen. Sei es durch die Wahl der Person, welche eure Interessen am ehesten Vertritt, oder indem ihr euch selbst aufstellen lasst um euch für die Ausbildenden, ihre Arbeit, ihre Meinungen und die Interessen der jungen Generation einzusetzen. Geht in jedem Fall zur Wahl, denn nur wer wählt kann auch etwas bewegen!
Marina Porrmann
Aufruf!
Seid ihr unter 25? Wollt ihr etwas bewegen? Eure Meinung sagen und die Interessen der Auszubildenden in eurem Betrieb vertreten?
Dann lasst euch aufstellen als Kandidaten für die JAV- Wahl!
Bei Fragen oder Interesse an einer Kandidatur wendet euch bitte an die zuständige Geschäftsstelle!
Weitere Zusammenschlüsse bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen
Die AOK Schleswig-Holstein und die AOK Westfalen-Lippe werden ab dem 01. Oktober 2010 zur AOK NordWest fusionieren. Mit 2,8 Millionen Versicherten gehört die neue AOK dann zu den zehn größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Der Sitz wird in Dortmund sein. In Kiel verbleibt die Landesdirektion.
Die AOK PLUS und die AOK Hessen planen ihren Zusammenschluss zum 01. Januar 2011 zur AOK PLUS. Der Sitz wird in Dresden sein mit weiteren Hauptstandorten in Bad Homburg und Erfurt. Mit 4,2 Millionen Versicherten wird sie zur viertgrößten deutschen Krankenkasse. Die bisherige AOK PLUS war noch sehr jung. Sie entstand am 01. Januar 2008 aus der AOK Sachsen und der AOK Thüringen.
Geplant, aber noch nicht terminiert ist der Zusammenschluss der AOK Saarland mit der AOK Rheinland-Pfalz und der IKK Südwest. Das Zusammengehen soll im Laufe des Jahres 2011 erfolgen. ril
Aufruf zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung!
Die regelmäßige Wahl der Schwerbehindertenvertretungen findet in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. November 2010 statt.
§ 94 Abs. 1 SGB IX sieht vor, dass eine Vertrauensperson und wenigstens ein/e Stellvertreter/in in Betrieben und Dienststellen zu wählen sind. Voraussetzung hierzu ist, dass wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen/Gleichgestellte nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.
Im vereinfachten Wahlverfahren werden die Vertrauensperson und das stellv. Mitglied gewählt, wenn im Betrieb weniger als 50 wahlberechtigte schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten beschäftigt sind. Ansonsten erfolgt die Bestellung eines Wahlvorstandes im förmlichen Wahlverfahren.
Besteht eine Schwerbehindertenvertretung, so bestellt diese acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit den Wahlvorstand. Wichtig hierbei ist, dass der Wahlvorstand aus drei volljährigen in dem Betrieb Beschäftigten besteht.
Gibt es bislang keine Schwerbehindertenvertretung, so werden der Vorstand und der Vorsitzende des Wahlvorstands in einer Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten gewählt (Wahlberechtigte). Einladungsberechtigt hierzu sind drei Wahlberechtigte, aber u.a. auch der Betriebsrat.
Der Wahlvorstand hat mit seiner Bestellung die Vorbereitungen zur Wahl umgehend einzuleiten und durchzuführen. Zu seiner Unterstützung kann er Wahlhelfer/innen einsetzen. Beschlüsse des Wahlvorstandes werden in Sitzungen mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Der Wahlvorstand hat eine Wählerliste aufzustellen und das Wahlausschreiben zu erlassen. Die Wahl soll innerhalb von sechs Wochen, spätestens jedoch eine Woche vor dem Tag stattfinden, an dem die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung abläuft.
Die Wahlberechtigten können innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens schriftliche Vorschläge beim Wahlvorstand einreichen. Es können ein Bewerber oder eine Bewerberin als Schwerbehindertenvertretung und ein Bewerber oder eine Bewerberin als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen werden. Hat der Wahlvorstand die Wahl mehrerer stellvertretender Mitglieder beschlossen, können entsprechend viele Bewerber oder Bewerberinnen dafür benannt werden. Ein Bewerber kann sowohl als Schwerbehindertenvertretung als auch als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmungserklärung der Bewerber/innen beizufügen.
Wichtig ist, dass eine Person, die sich bewirbt, nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden kann, es sei denn, sie ist in einem Wahlvorschlag als Schwerbehindertenvertretung und in einem anderen Wahlvorschlag als stellvertretendes Mitglied benannt.
Wahlberechtigt sind alle im Betrieb am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten Menschen einschließlich der Gleichgestellten. Wählbar ist nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, wer in einem Betrieb nicht nur vorübergehend beschäftigt ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb seit sechs Monaten angehört.
Schwerbehindertenvertretung und Stellvertreter werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 SchwbVWO).
Das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels in einem Wahlumschlag ausgeübt. Auf dem Stimmzettel sind die Personen, die sich für das Amt der Schwerbehindertenvertretung und als stellvertretendes Mitglied bewerben, getrennt in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung aufgeführt.
Bei der Stimmabgabe wird durch Ankreuzen an der im Stimmzettel jeweils vorgesehenen Stelle die von dem Wählenden gewählte Person für das Amt der Schwerbehindertenvertretung und der Stellvertretung gekennzeichnet. Werden mehrere stellvertretende Mitglieder gewählt, können Bewerber oder Bewerberinnen in entsprechender Anzahl angekreuzt werden.
Wie bei der Betriebsratswahl kann auch eine schriftliche Stimmabgabe erfolgen. Der Wahlvorstand kann aber generell die schriftliche Stimmabgabe anordnen. Bei dem vereinfachten Wahlverfahren ist Briefwahl nicht möglich.
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieben, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Zu erwähnen in diesem Zusammenhang sind die Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Ein wichtiger Bestandteil der sozialen Integration ist also die Teilhabe am Arbeitsleben. Von daher stehen der Schwerbehindertenvertretung eine besondere Verpflichtung und ein besonderer Auftrag zu. Um der besonderen Interessenlage der Schwerbehinderten gerecht zu werden, werden die Belange der schwerbehinderten Menschen auf einer Schwerbehindertenversammlung einmal im Jahr erörtert (vgl. § 95 Abs. 6 SGB IX).
Wir rufen daher zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung auf. Wer Fragen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung hat, möge sich bitte an sein zuständiges Sekretariat wenden.
Peter Haege
Wichtig!
Schwerbehindertenwahlen 2010
Das Bundesarbeitsgericht hat wichtige Informationen zu den, im Herbst stattfindenden, Schwerbehindertenwahlen veröffentlicht:
Wahlvorschläge und Stützunterschriften
Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung müssen innerhalb der Einreichungsfrist mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen. Die Einreichung von Telekopien genügt nicht. Der Wahlvorstand muss das Vorliegen der erforderlichen Unterschriften zuverlässig prüfen können. Dies kann er nur, wenn ihm die Originalunterschriften vorliegen. Allerdings müssen sich nicht sämtliche Stützunterschriften auf demselben Blatt befinden. Es muss aber gewährleistet sein, dass sich die Unterschriften auf den Wahlvorschlag und nicht auf eine andere Erklärung beziehen. Dies kann beispielsweise durch die körperliche Verbindung mehrerer Blätter oder durch die Angabe eines gemeinsamen Kennworts auf sämtlichen Blättern geschehen.
Ohne Erfolg haben daher die Antragsteller eines vom Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts entschiedenen Wahlanfechtungsverfahrens geltend gemacht, der Wahlvorstand habe einen für die Wahl der Bezirksschwerbehindertenvertretung per Telefax eingereichten Wahlvorschlag zu Unrecht zurückgewiesen. Die Wahlanfechtung war dennoch erfolgreich, da der Wahlvorstand in seinem Wahlausschreiben die Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht ausreichend beschrieben hatte. Das Bundesarbeitsgericht erklärte deshalb, wie bereits das Landesarbeitsgericht, die Wahl für ungültig.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. April 2008 - 3 TaBV 1/08
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de
Vormerken!
JAV-Wahlen im Herbst!
Nach den Betriebsratswahlen stehen nun im Herbst auch die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (der JAV), an.
Die JAV ist die Vertretung der Unter-18-Jährigen und Auszubildenden bis 25 Jahren in einem Betrieb. Sie kümmern sich darum, dass Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden, bemühen sich um die Übernahme der Auszubildenden und sorgen für eine qualifizierte Ausbildung. Außerdem stehen sie bei Fragen und Anregungen zur Verfügung und beantworten diese, bzw tragen diese vor.
In der Regel wird die JAV in den Monaten Oktober und November auf zwei Jahre gewählt. Eine nächste Wahl findet also zwei Jahre, in jedem Fall drei Jahre später wieder statt. Wählen darf jeder Jugendliche des Betriebes und jene Auszubildenden, aber auch Praktikanten und Volontäre, die unter 25 Jahre alt sind. Um JAV zu werden, gelten dieselben Bedingungen wie bei der Wahlberechtigung. Es ist auch unerheblich ob es die erste Ausbildung ist, oder eine zweite oder weitere. Wichtig ist nur das Alter am Tag der Wahl.
Damit ein JAV gewählt werden kann, muss ein Betriebsrat vorhanden sein und es muss mindestens fünf Arbeitnehmer geben, die gewählt werden könnten. Wer sich aufstellen lassen will, braucht die Unterstützung aus dem Kreis der Wahlberechtigten oder eine Gewerkschaft macht die Wahlvorschläge, zwei Unterschriften von Vertretern derselben Gewerkschaft sind dann nötig.
Der Betriebsrat stellt einen Wahlvorstand, welcher die Wahlen organisiert und leitet. Mindestens ein Mitglied dieses Vorstandes muss auch theoretisch zum Betriebsrat gewählt werden können, also volljährig sein und dem Betrieb mindestens 6 Monate angehören und es sollten Beide Geschlechter vertreten sein. Jedes Mitglied braucht noch ein Ersatzmitglied, damit der Wahlvorstand immer vollständig arbeiten kann.
Und dann geht es los: Die neuen JAVs werden gewählt und jeder von euch hat die Chance, etwas in eurem Betrieb zu bewegen. Sei es durch die Wahl der Person, welche eure Interessen am ehesten Vertritt, oder indem ihr euch selbst aufstellen lasst um euch für die Ausbildenden, ihre Arbeit, ihre Meinungen und die Interessen der jungen Generation einzusetzen. Geht in jedem Fall zur Wahl, denn nur wer wählt kann auch etwas bewegen!
Marina Porrmann
Aufruf!
Seid ihr unter 25? Wollt ihr etwas bewegen? Eure Meinung sagen und die Interessen der Auszubildenden in eurem Betrieb vertreten?
Dann lasst euch aufstellen als Kandidaten für die JAV- Wahl!
Bei Fragen oder Interesse an einer Kandidatur wendet euch bitte an die zuständige Geschäftsstelle!