Gegen den Missbrauch von Werkverträgen - CGM fordert Konzept von der Bundesregierung
11.06.2013 - Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) fordert die Bundesregierung auf, so schnell wie möglich ein Konzept gegen den Missbrauch von Werkverträgen zu erarbeiten. „Auf dem Arbeitsmarkt schießen seit einiger Zeit Werkverträge wie Pilze aus dem Boden. Dadurch werden Stammarbeitsplätze vernichtet und Lohndumping breitet sich aus“, konstatiert der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen.
Maiaufruf der CGM: „Eine Frage der Gerechtigkeit“
30.04.2013 - Der Tag der Arbeit hat für die christliche Gewerkschaftsbewegung einen ganz besonderen Stellenwert. Alle Jahre wieder sieht sich auch die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) in der gesellschaftlichen Verantwortung, die Bedeutung des 1. Mais für die organisierte Arbeitnehmerschaft in Erinnerung zu rufen. „Im weitesten Sinne ist die Geschichte der Arbeitnehmerbewegung auch eine Geschichte des Kampfes um die Demokratie und den Sozialstaat“, stellt der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen fest.
Martin Ocker in den ZF-Aufsichtsrat gewählt - CGM gratuliert zur Wiederwahl
12.04.2013 - Bei der Wahl des Aufsichtsrats der ZF Friedrichshafen AG im Graf-Zeppelin-Haus wurde Martin Ocker von der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) nach 2008 zum zweiten Mal in das Kontrollgremium von ZF gewählt. Ocker, Betriebsrat der ZF Lenksysteme GmbH in Schwäbisch Gmünd und Bezirksvorsitzender der CGM Ostwürttemberg, ist einer von sechs Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat, dem er nun für mindestens weitere fünf Jahre angehört.
„Wir sind raus“ - Für die CGM endet die Tarifarbeit in der Zeitarbeitsbranche
28.03.2013 - Zum 31.03.2013 endet das Engagement der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) in der Zeitarbeit endgültig. „Alle Tariferträge sind gekündigt, wir sind raus“, verkündete der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen kurz vor Antritt des Osterurlaubes.
CGM bei Aufsichtsratswahlen am Bodensee erfolgreich: Franz Benz und Andreas Bemerl in den Aufsichtsräten von Engine Holding, MTU und Tognum vertreten
13.03.2013 - Bei den Aufsichtsratswahlen der Engine Holding GmbH, der MTU Friedrichshafen GmbH und der Tognum AG ist nicht nur die relativ hohe Wahlbeteiligung von 58 Prozent erfreulich, sondern vor allem der Erfolg von Franz Benz, Vorsitzender des CGM-Bezirksverbandes Friedrichshafen/Ravensburg und seit vielen Jahren Betriebsrat bei MTU, sowie Andreas Bemerl, auch Mitglied im CGM-Bezirksvorstand und langjähriger Betriebsrat bei Tognum.
CGM fordert soziale Komponente - Große Tarifkommission formuliert Tarifforderungen
07.03.2013 - Die Große Tarifkommission der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) spricht sich dafür aus, in der anstehenden Tarifrunde eine soziale Komponente bei den Entgelterhöhungen einzubauen. „Die steigenden Lebenshaltungskosten, vor allem bei den Mieten und Energiekosten, belasten die unteren Einkommen überproportional. Deshalb setzen wir uns in dieser Tarifrunde für eine Entgelterhöhung mit einer sozialen Komponente ein“, formuliert der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen die Forderung der Großen Tarifkommission der CGM.Thema des Monats Juli
Rechte von behinderten und schwerbehinderten Menschen
Schwerbehindertenrechte kümmern die Wenigsten. Doch wie schnell kann sich das ändern!
Folgeschäden eines Unfalls oder eine chronische Erkrankung können das Leben dauerhaft verändern. Psychische Erkrankungen, Herzinfarkt oder Krebserkrankungen sind nur einige der vielen Krankheitsbilder, die sich auch auf die berufliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers auswirken können. Menschen gelten als behindert, wenn ein gesundheitlicher Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate zu funktionellen Einschränkungen führt. Im Zusammenhang mit dem Berufsleben kommt es auf die Art der Behinderung an. Durch eine Vielzahl von Hilfen am Arbeitsplatz lassen sich die Arbeitsabläufe so gestalten, dass auch ein/e beeinträchtigte/r Kollege/in die gleiche Leistung erbringen kann. Menschen, die bereits mit gesundheitlichen Problemen kämpfen, haben oft nicht den Mut, dies publik zu machen, da sie dadurch Nachteile befürchten. Allerdings ist das Gegenteil der Fall. Behinderte Menschen sind im Berufsleben durch das Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (im Sozialgesetzbuch (SGB IX) geschützt.
Gesetze zum Schutz behinderter oder schwerbehinderter Menschen
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das BGG ist seit dem 1. Mai 2002 in Kraft. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts. Dies beinhaltet:
• I. Benachteiligungsverbot
• II. Barrierefreiheit
• III. Rechte der Verbände der Selbsthilfe behinderter Menschen
• IV. Amt der oder des Behindertenbeauftragten
• Gesetzliche Grundlagen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgsesetz (AGG) trat am 18. August 2006 in Kraft. Das Gesetz dient dem besseren Schutz vor Benachteiligungen.
Weitere gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung
Finden sie in den aufgelisteten Gesetzen:
• Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• Zivilprozessordnung (ZPO)
• Strafprozessordnung (StPO)
• Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
• Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
• Beurkundungsgesetz (BeurkG)
• Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
• Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
• § 45a Urheberrechtsgesetz (UrhG) Behinderte Menschen
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.behindertenbeauftragter.de
http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID25034
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__17.html
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG):
http://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html
Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3)
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/anhang_3_9.html
Weitere wichtige Links finden Sie unter:
http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Wissenswertes/Links/links_node.html
LANDESBEHINDERTENBEIRÄTE SAARLAND UND RHEINLAND-PFALZ
UN-Behindertenkonvention konsequent anpassen
Bei einer gemeinsamen Sitzung der Landesbehindertenbeiräte des Saarlands und von Rheinland-Pfalz am 31. Mai im Jugenddorf-Berufsbildungswerk CJD-Homburg/Saar bekräftigten diese die Forderung nach einer konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Für behinderte Menschen müssten die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass diese gleichberechtigt mitten in der Gesellschaft leben können und die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Das Gremium verabschiedete eine entsprechende Resolution. Wolfgang Gütlein und Ottmar Miles-Paul, die Landesbehindertenbeauftragten des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz, die zu dem gemeinsamen Treffen eingeladen hatten, betonten die gute Zusammenarbeit der beiden Beiräte, die bereits Tradition hat. Sie biete die Chance, alle zwei Jahre einen wechselseitigen Austausch über vergleichbare Problemlagen und ihre Lösungsmöglichkeiten zu gestalten und daraus zu lernen. Schwerpunkt der gemeinsamen Sitzung im Saarland war die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
„Im Saarland befindet sich ein Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgrund des Regierungswechsels noch in Bearbeitung. Der Saarländische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat in diesem Zusammenhang eine eigene Broschüre mit Empfehlungen im Sommer 2011 veröffentlicht“, erklärte Wolfgang Gütlein.
„Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat bereits im März 2010 einen Aktionsplan mit 200 konkreten Maßnahmen für die Umsetzung der UN-Konvention verabschiedet, so dass wir bereits Erfahrungen sammeln und einige Erfolge verzeichnen können. Für Herbst 2013 ist die Verabschiedung eines weiterentwickelten Aktionsplans geplant“, erklärte Ottmar Miles-Paul. „Wichtig ist, dass die Landesbehindertenbeiräte und –beauftragten bei der Entwicklung, Durchführung und Evaluation der Aktionspläne beteiligt sind“, darin sind sich die Beiräte und Beauftragten einig.
Der Experte für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte in
Berlin, Dr. Leander Palleit, diskutierte darüber hinaus mit den Teilnehmern über die Anforderungen der Konvention an die Landesbehindertengleichstellungsgesetze. Ziel müsse dabei sein, dass „Inklusion“ gesetzlich verankert wird und die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend einbezogen werden.
UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION
Resolution
Resolution anlässlich der gemeinsamen Sitzung der Landesbehindertenbeiräte des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz am 31.5.2012 im Jugenddorf-Berufsbildungswerk CJD-Homburg/Saar
1. Entsprechend den Vorgaben des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) fordern wir die Landesregierungen des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz auf, die Landesgleichstellungsgesetze für behinderte Menschen an die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen. Dabei geht es vor allem um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine barrierefreie diskriminierungsfreie Gestaltung und die Stärkung der Selbstbestimmung und der Beteiligungsrechte für behinderte Menschen, ihrer Verbände und ihrer Vertretungen.
2. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz von 2002 entsprechend der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln. Dabei gilt es vor allem die Rahmenbedingungen für eine verbindliche barrierefreie Gestaltung der verschiedenen Lebensbereiche auch im privaten Bereich sicher zu stellen. Vor allem muss die Definition des Behinderungsbegriffs im Sinne des sozialen Modells von Behinderung weiterentwickelt werden.
3. Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, die Arbeit des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit (BKB) und dessen Projekte zur Umsetzung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und der Barrierefreiheit langfristig abzusichern.
4. Von der Bundesregierung und den Landesregierungen erwarten wir, dass diese die Reform der Eingliederungshilfe konsequent vorantreiben. Dabei muss sichergestellt werden, dass sich die Hilfen personenzentriert am Bedarf des behinderten Menschen orientieren und ein Leben mitten in der Gemeinde mit der nötigen einkommens- und vermögensunabhängigen Unterstützung ermöglicht wird.
5. Wir fordern die Kommunen und alle gesellschaftlich relevanten Gruppen und Verbände auf, die UN-Behindertenrechtskonvention vor Ort auch mit Hilfe von Aktionsplänen zeitnah umzusetzen.
Schwerbehindertenrechte kümmern die Wenigsten. Doch wie schnell kann sich das ändern!
Folgeschäden eines Unfalls oder eine chronische Erkrankung können das Leben dauerhaft verändern. Psychische Erkrankungen, Herzinfarkt oder Krebserkrankungen sind nur einige der vielen Krankheitsbilder, die sich auch auf die berufliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers auswirken können. Menschen gelten als behindert, wenn ein gesundheitlicher Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate zu funktionellen Einschränkungen führt. Im Zusammenhang mit dem Berufsleben kommt es auf die Art der Behinderung an. Durch eine Vielzahl von Hilfen am Arbeitsplatz lassen sich die Arbeitsabläufe so gestalten, dass auch ein/e beeinträchtigte/r Kollege/in die gleiche Leistung erbringen kann. Menschen, die bereits mit gesundheitlichen Problemen kämpfen, haben oft nicht den Mut, dies publik zu machen, da sie dadurch Nachteile befürchten. Allerdings ist das Gegenteil der Fall. Behinderte Menschen sind im Berufsleben durch das Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (im Sozialgesetzbuch (SGB IX) geschützt.
Gesetze zum Schutz behinderter oder schwerbehinderter Menschen
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das BGG ist seit dem 1. Mai 2002 in Kraft. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts. Dies beinhaltet:
• I. Benachteiligungsverbot
• II. Barrierefreiheit
• III. Rechte der Verbände der Selbsthilfe behinderter Menschen
• IV. Amt der oder des Behindertenbeauftragten
• Gesetzliche Grundlagen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgsesetz (AGG) trat am 18. August 2006 in Kraft. Das Gesetz dient dem besseren Schutz vor Benachteiligungen.
Weitere gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung
Finden sie in den aufgelisteten Gesetzen:
• Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• Zivilprozessordnung (ZPO)
• Strafprozessordnung (StPO)
• Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
• Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
• Beurkundungsgesetz (BeurkG)
• Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
• Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
• § 45a Urheberrechtsgesetz (UrhG) Behinderte Menschen
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.behindertenbeauftragter.de
http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID25034
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__17.html
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG):
http://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html
Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3)
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/anhang_3_9.html
Weitere wichtige Links finden Sie unter:
http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Wissenswertes/Links/links_node.html
LANDESBEHINDERTENBEIRÄTE SAARLAND UND RHEINLAND-PFALZ
UN-Behindertenkonvention konsequent anpassen
Bei einer gemeinsamen Sitzung der Landesbehindertenbeiräte des Saarlands und von Rheinland-Pfalz am 31. Mai im Jugenddorf-Berufsbildungswerk CJD-Homburg/Saar bekräftigten diese die Forderung nach einer konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Für behinderte Menschen müssten die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass diese gleichberechtigt mitten in der Gesellschaft leben können und die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Das Gremium verabschiedete eine entsprechende Resolution. Wolfgang Gütlein und Ottmar Miles-Paul, die Landesbehindertenbeauftragten des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz, die zu dem gemeinsamen Treffen eingeladen hatten, betonten die gute Zusammenarbeit der beiden Beiräte, die bereits Tradition hat. Sie biete die Chance, alle zwei Jahre einen wechselseitigen Austausch über vergleichbare Problemlagen und ihre Lösungsmöglichkeiten zu gestalten und daraus zu lernen. Schwerpunkt der gemeinsamen Sitzung im Saarland war die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
„Im Saarland befindet sich ein Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgrund des Regierungswechsels noch in Bearbeitung. Der Saarländische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat in diesem Zusammenhang eine eigene Broschüre mit Empfehlungen im Sommer 2011 veröffentlicht“, erklärte Wolfgang Gütlein.
„Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat bereits im März 2010 einen Aktionsplan mit 200 konkreten Maßnahmen für die Umsetzung der UN-Konvention verabschiedet, so dass wir bereits Erfahrungen sammeln und einige Erfolge verzeichnen können. Für Herbst 2013 ist die Verabschiedung eines weiterentwickelten Aktionsplans geplant“, erklärte Ottmar Miles-Paul. „Wichtig ist, dass die Landesbehindertenbeiräte und –beauftragten bei der Entwicklung, Durchführung und Evaluation der Aktionspläne beteiligt sind“, darin sind sich die Beiräte und Beauftragten einig.
Der Experte für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte in
Berlin, Dr. Leander Palleit, diskutierte darüber hinaus mit den Teilnehmern über die Anforderungen der Konvention an die Landesbehindertengleichstellungsgesetze. Ziel müsse dabei sein, dass „Inklusion“ gesetzlich verankert wird und die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend einbezogen werden.
UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION
Resolution
Resolution anlässlich der gemeinsamen Sitzung der Landesbehindertenbeiräte des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz am 31.5.2012 im Jugenddorf-Berufsbildungswerk CJD-Homburg/Saar
1. Entsprechend den Vorgaben des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) fordern wir die Landesregierungen des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz auf, die Landesgleichstellungsgesetze für behinderte Menschen an die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen. Dabei geht es vor allem um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine barrierefreie diskriminierungsfreie Gestaltung und die Stärkung der Selbstbestimmung und der Beteiligungsrechte für behinderte Menschen, ihrer Verbände und ihrer Vertretungen.
2. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz von 2002 entsprechend der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln. Dabei gilt es vor allem die Rahmenbedingungen für eine verbindliche barrierefreie Gestaltung der verschiedenen Lebensbereiche auch im privaten Bereich sicher zu stellen. Vor allem muss die Definition des Behinderungsbegriffs im Sinne des sozialen Modells von Behinderung weiterentwickelt werden.
3. Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, die Arbeit des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit (BKB) und dessen Projekte zur Umsetzung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und der Barrierefreiheit langfristig abzusichern.
4. Von der Bundesregierung und den Landesregierungen erwarten wir, dass diese die Reform der Eingliederungshilfe konsequent vorantreiben. Dabei muss sichergestellt werden, dass sich die Hilfen personenzentriert am Bedarf des behinderten Menschen orientieren und ein Leben mitten in der Gemeinde mit der nötigen einkommens- und vermögensunabhängigen Unterstützung ermöglicht wird.
5. Wir fordern die Kommunen und alle gesellschaftlich relevanten Gruppen und Verbände auf, die UN-Behindertenrechtskonvention vor Ort auch mit Hilfe von Aktionsplänen zeitnah umzusetzen.
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| Veröffentlicht 14:51:17 02.07.2012 |