DGZ Ausgabe Mai / Juni 2012
Titelthema

Tag der Arbeit
Gewerkschaftsfreiheit - Unsere Aufgabe!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der 1. Mai, der Tag der Arbeit, ist in Deutschland ein bundesweiter Feiertag. Er soll den Bundesbürgern jedoch nicht nur einen Tag der Erholung bieten. Dieser Tag hat eine besondere Botschaft. Gerade auch für die CGM hat dieser Feiertag einen ganz speziellen symbolischen Charakter. An diesem Tag erinnern sich die Gewerkschaften, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Geschichte der Arbeitnehmerbewegung und unterstreichen durch Demonstrationen und Kundgebungen ihre Vorstellung von gerechten und fairen Arbeitsverhältnissen.
Seinen Ursprung hat der Tag der Arbeit in den USA. Am 1. Mai 1886 wurden dort Arbeiterproteste und Massenstreiks von der Polizei blutig niedergeschlagen. Zum Gedenken an die Opfer rief die Zweite Internationale, später umbenannt in Sozialistische Internationale, drei Jahre später den 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ aus.

Bereits 1890 wird dieser Tag weltweit mit Protesten und Demonstrationen begleitet. In Deutschland wurde der 1. Mai erstmals 1919 als bundeseinheitlicher Feiertag begangen. Für nachfolgende Jahre galt dies jedoch nicht. Ausgerechnet die Nationalsozialisten erklärten den 1. Mai 1933 zum „Feiertag der nationalen Arbeit“. Nur einen Tag später wurde die deutsche Gewerkschaftsbewegung von den Nationalsozialisten zerschlagen. Gewerkschaftsbüros in ganz Deutschland wurden gestürmt und geräumt. Erst nach Ende des Zweiten Weltkrieges gründeten sich zunächst wieder Einheitsgewerkschaften. Mitte der 1950er Jahre konnten sich wieder Christliche Gewerkschaften gründen und auf der Grundlage der Christlichen Soziallehre erneut für die geistigen, kulturellen und materiellen Interessen der Mitglieder eintreten.

Der CGB erinnert besonders in diesem Jahr daran, wie wichtig die Gewerkschaftsvielfalt und vor allem die Gewerkschaftsfreiheit ist. Demokratie, Freiheit und auch die freie Meinungsäußerung gehören zu den wichtigsten Grundsätzen und Errungenschaften unseres Landes. Vor allem im Hinblick auf die Geschichte unseres Landes gilt es, diese Grundrechte zu wahren und an die Missstände in anderen Ländern aber auch in unserem Land aufmerksam zu machen. Die Wahrung der Arbeitnehmerrechte ist unsere Aufgabe! Gerade am 1. Mai sollte man sich dessen besonders bewusst werden.

Carolin Hänßler
Chefredaktion DGZ